Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Dieses konkretisiert u.a. Anforderungen an Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Gesundheitswesen und definiert, welche medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Katalog der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) gehören.
Wir sind akkreditierte Patientenvertreter und haben somit ein Antragsrecht. Das heißt, wir können aktiv Änderungen beantragen und Entscheidungen zu wichtigen Beschlüssen mitgestalten, die herzkranke Kinder und ihre Familien betreffen. So haben wir bisher bei folgenden Beratungen aktiv mitgewirkt bzw. die Beschlüsse des G-BA angestoßen:
- Konkretisierung von Spezialambulanzen nach § 116 SGB V für pädiatrische Kardiologie
- Einführung eines bundesweit verpflichtenden Pulsoxymetrie-Screenings bei Neugeborenen
- Antrag auf Richtlinie Struktur Kinderherzchirurgie (in Kraft seit 2010). Diese wird auf unseren Antrag hin neu bearbeitet und zudem evaluiert. Die Beratungen dazu dauern noch an.
Diese Broschüre informiert Sie über unsere jahrelange, erfolgreiche Patientenvertretung im G-BA.
Was wir erreicht haben
Einen Gesamtüberblick darüber, was wir mit Ihrer Unterstützung für Menschen mit angeborenen Herzfehlern bewegen konnten, zeigt unser Tätigkeitsbericht. Einige Auszüge aus unserer Arbeit stellen wir hier vor.
Arbeitskreise
Unsere Arbeitskreise zu wichtigen Themen wie Kinderherzsportgruppen, Kliniksprechstunden, Schule-Berufsfindung, Sozialrecht u.v.m. sammeln Informationen, werten diese aus und stellen sie Ihnen zur Verfügung.