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Fotolia/Kzenon

Mit so genannten “nicht-invasiven” Tests können Schwangere durch eine einfache Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby z.B. mit Down-Syndrom (Trisomie 21) geboren wird. Kinder mit Down-Syndrom kommen häufig auch mit einem Herzfehler zur Welt.

Parlamentarier aller Bundestagfraktionen warnten davor, diesen neuen Bluttest auf sogenannte autosomale Trisomien 13, 18 und 21 (Trisomie 21 = Down-Syndrom) zu einer regulären Kassenleistung zu machen.

In ihrem Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verwiesen Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke) darauf, dass der Test ausschließlich dazu diene, nach einer Trisomie zu suchen und “keinerlei medizinischen Nutzen” habe. Trisomien erschienen so als ein weiteres von vielen vermeidbaren “Risiken”. Denn bereits heute würde sich die überwiegende Zahl der Schwangeren bei einem positiven Testergebnis (also Trisomie 21 o.ä.) für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Der Praenatest von Life Kodexx sei laut Hersteller sehr früh und “risikoarm” anwendbar und würde als Kassenleistung auch vermehrt genutzt. Damit erhöhe sich laut den Parlamentariern auch der Druck und die individuelle Verantwortung, ein “perfektes” Kind zu gebären. Eltern, die sich dagegen oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten immer mehr in Erklä­rungs­nöte geraten. Der G-BA hatte vor gut zwei Jahren angekündigt, diese “nicht-invasive Pränataldiagnostik” (NIPT) probeweise ein­füh­ren zu wollen, um mehr Evidenz zu Nutzen und Aussagekraft der Tests zu gewinnen. Er wies dabei darauf hin, dass das entsprechende Methodenbewertungsverfahren lediglich vorsehe, den “diagnostischen und therapeutischen Nutzen der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit” zu prüfen. Diese Erprobung sei jetzt vom Tisch.

Der G-BA wird also in absehbarer Zeit entscheiden, ob die NIPT eingeführt und so als reguläre Kassen­leistung bezahlt wird. Die Parlamentarier bitten den G-BA jedoch in ihrem Brief “nachdrücklich”, die ethischen und gesellschaftlichen Konsequenzen im Rahmen einer ernsthaften, intensiven und öffentlichen Debatte zu berücksichtigen, bei der insbesondere auch Verbände und Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden.

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/70079