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Testamentsspende

Gutes tun – Spuren hinterlassen

  • Sie möchten auch nach Ihrem Ableben Spuren hinterlassen und mit Ihrem Nachlass bzw. einem Teil davon herzkranke Kinder unterstützen?
  • Sie möchten festlegen, dass der Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. (BVHK) oder die Deutsche Stiftung Herzkranke Kinder (DSHK) Ihr Erbe oder Vermächtnisnehmer ist?

Auf Vermögen, das Sie unserem Verband / unserer Stiftung vermachen, wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Wir empfehlen Ihnen, das Testament mit fachkundiger Beratung zu erstellen.

Wir sind Kooperationsmitglied der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.). Wir vermitteln Ihnen gerne ein kostenfreies unabhängiges erstes Beratungsgespräch bei einem / einer auf Erbrecht spezialisierte/n Jurist/in in Ihrer Nähe.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Kontaktieren Sie uns!

Vermächtnis

Viele Menschen, insbesondere die, die keine Kinder haben, stiften bzw. vererben ihren Nachlass oder einen Teil davon. Sonst würde es an den Staat gehen. Falls Sie selbst geerbt haben und dieses Erbe oder einen Teil innerhalb von zwei Jahren zugunsten herzkranker Kinder weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die einkommensteuerlichen Vorteile nutzen.

Schenkung

Sie können herzkranke Kinder auch mit einem Schenkungsvertrag unterstützen. Als Schenker können Sie sich im Schenkungsvertrag auch Rechte an der geschenkten Sache vorbehalten.

(Lebens-) Versicherung

Bei einigen Versicherungen können Sie zum Ablauf bzw. im Todesfall statt einer Person auch eine gemeinnützige Organisation als Begünstigten einsetzen. Wir empfehlen auch hier, mit fachkundiger Beratung durch einen Notar oder Anwalt eine schriftliche Verfügung zu erstellen.

Spendenkonto

Sparkasse Aachen

IBAN: DE93 3905 0000 0046 0106 66
BIC: AACSDE33

Bank für Sozialwirtschaft, Köln

IBAN: DE91 3702 0500 0008 0881 00
BIC: BFSWDE33XXX

Ihr Ansprechpartner

Tun Sie Gutes!
Übernehmen Sie soziale Verantwortung –
als Einzelner oder als Unternehmen!

 

Sie können uns auf vielen Wegen helfen:

  • Zustiftung
  • Unterstiftung
  • Vermächtnis
  • Stiftung auf Widerruf
  • Anlasszuwendung
  • Spenden

 

Erfahren Sie, wie wir unsere finanziellen und personellen Mittel einsetzen und wie genau Sie uns weiter unterstützen können.