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TK Pressefoto

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Pränataldiagnostik: Die Mehrzahl der Schwangeren tendiert bei einem Verdacht auf Trisomie 21 oder schwerere Fehlbildungen zu einem Schwangerschaftsabbruch

Eine 38-Jährige freut sich, endlich schwanger zu sein. Bei der Ultraschall-Feindiagnostik spricht die Gynäkologin von Verdacht auf eine Trisomie 21 („Down Syndrom“, das oft mit angeborenen Herzfehlern einhergeht) und bietet der verunsicherten werdenden Mutter den nicht-invasiven PraenaTest© an. Dabei wird das Genmaterial des Fötus aus dem Blut der Mutter risikofrei untersucht. Doch will oder muss die Schwangere zwangsläufig wissen, ob ihr Baby mit dem Down Syndrom geboren wird? Und wie würden die Konsequenzen eines positiven Testbefunds ausfallen?

Diese kostengünstigen und risikoarmen Tests könnten schon bald zum Standard gehören. Sie beschneiden aber das Recht der Eltern auf Nichtwissen und zwingen sie womöglich zu schwerwiegenden Entscheidungen. Die große Mehrzahl der Schwangeren tendiert bei einem Verdacht auf Trisomie 21 oder schwerere Fehlbildungen zu einem Schwangerschaftsabbruch. Welche rechtlichen Maßnahmen sind nötig, um auf die veränderten diagnostischen Möglichkeiten zu reagieren? Und wie verändert sich das Bild von Krankheit und Behinderung, wenn sie immer früher feststellbar sind? Diese Themen werden bei einer interdisziplinären Klausurwoche an der Universität Ulm diskutiert. Der Eintritt zu den öffentlichen Vorträgen ist frei. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Mehr Info: https://idw-online.de/de/news669069