Kindergarten / Schule
Antworten auf Ihre Fragen
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie mit der Wahl der Schule, mit dem Umgang der Lehrer oder mit möglichen Förderangeboten für Ihr herzkrankes Kind überfordert oder enttäuscht bzw. nicht genügend informiert sind. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Hilfen vor. Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre “Herzkranke Kinder in der Schule“.
In unserer Rubrik “FAQ” und auf den Seiten “Sozialrecht” finden Sie Antworten auf Fragen zur Wahl der Schule, zum Sonderpädagogischen Förderbedarf, Nachteilsausgleichen und darauf, wie Integration bzw. Inklusion im Kindergarten oder der Schule durch pädagogisch sinnvolles Verhalten von Erziehern und Lehrern gelingt:
Kann ein herzkrankes Kind wie jedes andere einen Kindergarten oder eine Regelschule besuchen?
Kinder mit einer Behinderung können beim Besuch eines Regelkindergartens von einem Integrationshelfer, also einer persönlichen Hilfskraft unterstützt werden. Einige herzkranke Kinder benötigen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen besondere Hilfen und Unterstützung.
Was ist bei der Wahl des Kindergartens wichtig?
Die meisten herzkranken Kinder können gemeinsam mit ihren Geschwistern oder Freunden einen normalen Kindergarten besuchen. Bei schwer eingeschränkten oder betreuungsintensiven Kindern ist es hilfreich, vom Arzt „sonderpädagogischen Förderbedarf“ feststellen zu lassen. Damit kann Ihr Kind in einer geeigneten Einrichtung (inklusiver Kindergarten oder Tagesstätte) von speziell geschultem Personal optimal unterstützt werden. Notwendige Therapien (Ergotherapie, Krankengymnastik, Logopädie) finden dann meist auch im Kindergarten statt. Bei der Abwägung zwischen wohnortnahem Kindergarten und spezialisierter Einrichtung in größerer Entfernung hilft Ihnen der psycho-soziale Mitarbeiter in Ihrer Klinik, Ihr Sozial-pädiatrisches Zentrum (SPZ) oder ein Anruf bei unserer Sozialrechts-Hotline. Gegebenenfalls können Sie bei großer Entfernung auch den Transport für Ihr Kind beantragen. Grundsätzlich sollte Ihr Kind im Kindergarten keine Sonderbehandlung bekommen. Jedoch müssen die Betreuer gut über die Krankheit und Ihre Symptome aufgeklärt sein.
Wenn Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, z. B. einem Herzfehler ein Recht darauf haben, eine Regeleinrichtung besuchen zu können, unter folgenden Voraussetzungen:
- Bescheid zur Feststellung des Förderbedarfs
- Gute räumliche und hygienische Bedingungen in den Einrichtungen
- Adäquate, kompetente Förderung des betroffenen Kindes bei guter Pflege und Versorgung
- Gute Kooperation der beteiligten Systeme (Jugendhilfe-Gesundheitshilfe-Behindertenhilfe)
Die Eltern können (nach befriedigenden Vorgesprächen mit der vorgesehenen Einrichtung) einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53 an das zuständige Sozialamt stellen. Um den Anspruch auf Eingliederungshilfe geltend zu machen, wird in der Regel ein Arzt des Gesundheitsamtes mit einem Gutachten die Behinderung feststellen. Ein Hilfeplan wird erstellt, wenn eine wesentliche Behinderung oder eine drohende wesentliche Behinderung nach §53 Abs.1 Satz 1 oder 2 SGB XII vorliegt.
So viel Normalität wie möglich, so wenig Sonderstellung wie nötig.
Es ist wichtig und hilfreich, wenn auch schon sehr junge herzkranke Kinder genau wissen, warum sie spezielle Verhaltensmaßregeln beachten, bestimmte Nahrungsmittel meiden oder regelmäßig ihre Medikamente einnehmen müssen.
Generell gilt: Das herzkranke Kind soll keine Prinzenrolle einnehmen, weder zu Hause noch in der Schule. Permanente Sonderbehandlung führt zu Ausgrenzung. Trotzdem ist es wichtig, dass sowohl im Kindergarten als auch in der Schule Betreuer und Lehrer auf die Begleitung chronisch kranker Kinder vorbereitet sind, ihre Medikation kennen und auf Notfälle reagieren können. Vorab schätzt ein Arzt die Leistungsfähigkeit des Kindes ein. Vor allem beim Sportunterricht ist es für Lehrer wichtig zu wissen, welche Medikamente Ihr Kind nimmt. Arzneimittel zur Entlastung des Herzens (Digitalispräparate, Antiarrhythmika, ACE-Hemmer) können zur Senkung der Herzfrequenz führen. Nehmen Kinder Blutgerinnungsmedikamente, muss die Verletzungsgefahr besonders minimiert werden. In Absprache mit der Schule können häufige Klassenraumwechsel und Treppensteigen vermieden werden.
Lassen Sie sich von dem Sozialdienst Ihrer Klinik über Nachteilsausgleiche beraten, wie Fahrdienst oder Verlängerung von Prüfungszeiten. Trotzdem kann es aus verschiedenen Gründen zu Problemen kommen. Medikamente beeinträchtigen häufig die Konzentrationsfähigkeit und damit auch die Lern- und Leistungsfähigkeit der herzkranken Kinder in der Schule. Insbesondere beim Schwimmunterricht schämen sich manche Kinder für ihre Narben und haben Angst vor Hänseleien. Möglicherweise entstehen diese nur aus Unsicherheit der anderen Kinder. Hier ist es wichtig, dass Sie Ihrem Kind das nötige Selbstbewusstsein und Kenntnisse über seine Krankheit vermitteln, damit es sicher reagieren kann. Suchen Sie auch den Dialog mit Mitschülern. Information ist die beste Prävention.
Wie geht es in der Schule weiter?
Es gibt ein breites Spektrum an Schularten, die je nach Bundesland unterschiedliche Schulprogramme und Fördermöglichkeiten bieten. Manchmal ist eine Förderschule die Chance für Ihr Kind, seinen Möglichkeiten entsprechend gefördert zu werden. Durch einen hohen Personalschlüssel und gute finanzielle Ausstattung in der Schule können speziell ausgebildete Lehrkräfte auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen, was in Regelschulen leider immer noch nicht ausreichend möglich ist.
Bei langen stationären Aufenthalten können Schulkinder entweder in der Klinik von einer “Schule für Kranke” unterrichtet werden oder die Heimatschule übermittelt während des Klinikaufenthalts den Lernstoff.
Arzneimittelgabe
Aus Furcht vor haftungsrechtlichen Konsequenzen lehnen manche pädagogische Kräfte die Arzneimittelgabe ab oder sehen diese kritisch. Weiterlesen…
Stellungahme des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (bvkj) zur Medikamentengabe
Frühförderung
Durch Frühförderung (auch “Frühe Hilfen” genannt) können durch heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen z. B. bei entwicklungsverzögerten Kindern in den ersten Lebensjahren evtl. Defizite rechtzeitig aufgefangen werden. Ansprechpartner sind i.d.R. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ).
Inklusion in der Schule
Umsetzung der schulischen Inklusion: „mangelhaft, setzen!“
Mit unserer Kritik an der Umsetzung der Inklusion und mit unserer Forderung, die Förderschulen zumindest für die Übergangszeit zu erhalten, sind wir längst nicht mehr alleine. Inklusion soll so früh wie möglich und selbstverständlich eine Teilhabe ermöglichen. Laut „Teilhabebericht der Bundesregierung“ stieg zwar der Anteil inklusiv betreuter Kinder im Vorschulalter stieg zwar von 81% im Jahr 2008 auf 91% im Jahr 2015, während immer weniger Kinder spezielle Tageseinrichtungen für behinderte Kinder besuchen. Ab dem Schulalter trennen sich jedoch die Bildungswege von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen immer stärker. Eine steigende Zahl von Schülern mit sonderpädagogischer Förderung besucht eine Regelschule, der größere Teil der sonderpädagogisch Geförderten wird weiterhin an Förderschulen unterrichtet. Viele Experten sind der Meinung, dass das gegliederte Schulsystem für Menschen mit Lernschwierigkeiten als Barriere wirkt. Diese können jedoch nur dann durch ein inklusives Bildungssystem reduziert werden, sofern es mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet wird (Klemm, 2012).
Mehr Info in einem kritischen Artikel der CDU Landtagsfraktion: Zum Artikel
Quelle: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810940.pdf
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