
Fotolia/highwaystarz
Entlassbriefe sind wichtig, nicht nur für die Patienten selbst, sondern auch für die sogenannten „Nachbehandler“. Bisher war die Übermittlung eiliger und wichtiger Informationen oft schwierig, weil der herzkranke Patient meist viel früher beim niedergelassenen Kinderkardiologen auftauchte, als der Entlassbrief. So gingen wertvolle Angaben und Zeit verloren, obwohl im digitalen Zeitalter Reha-Einrichtungen, häusliche Kinderkrankenpflege oder andere Helfer schnell und „mit einem Mausklick“ informiert werden könnten.
Am 01.07.2017 trat der Rahmenvertrag „Entlassmanagment“ in Kraft. Jetzt wird der voraussichtliche, individuelle Bedarf für die nach der stationären Behandlung erforderliche Anschlussversorgung, welche Kosten die Kranken- oder Pflegekasse tragen u.v.m. noch im Krankenhaus festgestellt. Die notwendigen Maßnahmen werden frühzeitig eingeleitet und der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig informiert. Bestandteil des Entlassmanagements ist neben der Prüfung des Anspruchs auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie, um die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicherzustellen.